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   LSG Sachsen, 21.01.2016 - L 7 AS 561/15 NZB   

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https://dejure.org/2016,944
LSG Sachsen, 21.01.2016 - L 7 AS 561/15 NZB (https://dejure.org/2016,944)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21.01.2016 - L 7 AS 561/15 NZB (https://dejure.org/2016,944)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - L 7 AS 561/15 NZB (https://dejure.org/2016,944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsbescheid; Auswechseln der Rechtsgrundlage; Bescheid über endgültige Leistungsfestsetzung; Empfängerhorizont; Erschwerung oder Beeinträchtigung der Rechtsverteidigung des Betroffenen; Rücknahmebescheid; Umdeutung; vorläufige Bewilligung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.01.2016 - L 7 AS 561/15
    Auch die Frage der Umdeutung in einen Festsetzungs- und Erstattungsbescheid gemäß § 328 SGB III sei mittlerweile höchstrichterlich entschieden (BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R).

    Ebenso hat es mit Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R, Rn. 11 ff. eine Umdeutung eines Aufhebungsbescheides gem. § 48 SGB X in einen die zustehenden Leistungen endgültig festzusetzenden Bescheid gem. § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 3 Satz 2 SGB III für möglich gehalten.

    bb) Das SG ist auch nicht vom oben zitierten Urteil des BSG vom 29.04.2015 - B 14 AS 31/14, insbesondere RdNr. 26 abgewichen.

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.01.2016 - L 7 AS 561/15
    Einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes hätte sie durch bindenden Verwaltungsakt erst anerkennen dürfen, wenn die Sach- und Rechtslage vollständig geklärt ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.1990 - 4 RA 57/89 - veröffentlicht in Jurisweb = BSGE 67, 104).

    Sowohl bei abschließenden als auch bei einstweiligen Verwaltungsakten wird stets nur der jeweils bekannt gegebene Inhalt der im Bescheid getroffenen Regelung wirksam und bindend (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB X - vgl. dazu BSG, Urteil vom 28.06.1990 - 4 RA 57/89 - a.a.O. Randnr. 29).

    Nachdem die Beklagte am 15.03.2006 einen abschließenden Verwaltungsakt erlassen hatte, obwohl die Sachlage noch nicht geklärt war, ist es ihr nicht erlaubt, die Leistungshöhe materiell-rechtlich rückwirkend herabzusetzen weil sie die bindend gewordenen Verwaltungsakte nicht mit Wirkung für die Vergangenheit zurücknehmen darf (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.1990 - 4 RA 57/89 - a.a.O. Randnr. 22; Geiger, a.a.O.).".

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.01.2016 - L 7 AS 561/15
    Zudem sei die Rechtsfrage des nachträglichen Wechsels der Rechtsgrundlage von § 48 SGB X auf § 45 SGB X bereits höchstrichterlich geklärt (BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 11 AL 69/01 R).

    Das BSG hat mit Urteil vom 25.04.2012 - B 11 AL 69/01 R, Rn. 16 bis 19 ein Auswechseln der Rechtsgrundlage von § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X in § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X für möglich erachtet.

  • LSG Sachsen, 29.10.2009 - L 2 AS 101/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung steuerfreier

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.01.2016 - L 7 AS 561/15
    Der Gerichtsbescheid des SG weiche vom Urteil des SächsLSG vom 29.10.2009 - L 2 AS 101/08 ab.

    aa) Eine Abweichung vom Urteil des SächsLSG vom 29.10.2009 - L 2 AS 101/08, RdNrn.

  • LSG Sachsen, 20.09.2013 - L 7 AS 863/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; vorläufige Zahlungseinstellung;

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.01.2016 - L 7 AS 561/15
    Das Sächsische Landessozialgericht (SächsLSG) habe mit Urteil vom 20.09.2013 - L 7 AS 863/11 entschieden, dass eine endgültige Entscheidung zu Lasten des Leistungsempfängers mit Wirkung für die Vergangenheit in entsprechender Anwendung der §§ 45 Abs. 4 Satz 2, 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X jedenfalls innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen, die die Aufhebung des vorläufig begünstigten Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigten, möglich sei.
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